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Whistleblowing (Schutz von Hinweisgebern)

Unser Unternehmen hat ein internes

Hinweisgebersystem eingerichtet und nimmt

Meldungen gemäß dem Gesetz Nr. 171/2023 Slg.

zum Schutz von Hinweisgebern entgegen.

Nachfolgend finden Sie alle Meldekanäle

einschließlich einer Beschreibung, wie eine

Meldung eingereicht und verfolgt werden kann.

Zugriff auf die eingegangenen Meldungen hat

ausschließlich die zuständige Person. Sämtliche

bereitgestellten Informationen werden daher

streng vertraulich behandelt.

Zuständige Person: Josef Jarkovský

Telefon: +420 731 411 528

E-Mail: jarkovsky@jacer.cz


Diese Kontaktdaten dienen nicht zurEntgegennahme von Meldungen. Meldungen

können ausschließlich über die nachstehend

aufgeführten Wege eingereicht werden.

Möglichkeiten zur Abgabe einer Meldung

In Übereinstimmung mit dem Gesetz können

Meldungen schriftlich, mündlich oder persönlich

1. Schriftlich

Über das Meldeformular unter:

https://www.nntb.cz/c/b0zz4vm8

Die Meldung kann unter folgendem Link verfolgt

werden:

https://www.nntb.cz/c/b0zz4vm8

im Bereich Meldung überprüfen, nach Eingabe des

eindeutigen Schlüssels, der nach dem Absenden der

Meldung vergeben wird.

2. Mündlich

Im Rahmen des Meldeformulars werden

Sprachaufzeichnungen entgegengenommen.

3. Persönlich

Nach vorheriger Vereinbarung mit der zuständigen

Person innerhalb von 14 Tagen über die oben

genannten Kontaktdaten.

Die zuständige Person erstellt über eine solche

Meldung ein Protokoll.

Was gilt nach dem Gesetz als Meldung?

Eine Meldung gilt als relevant, wenn sie auf ein Verhalten hinweist, das:

1. Merkmale einer Straftat aufweist,

2. Merkmale einer Ordnungswidrigkeit aufweist, für die das Gesetz eine Geldbuße

vorsieht, deren Obergrenze mindestens 100.000 CZK beträgt,

3. gegen das Gesetz zum Schutz von Hinweisgebern verstößt, oder

4. gegen eine andere Rechtsvorschrift oder eine Vorschrift der Europäischen Union in

den im Gesetz festgelegten Bereichen verstößt

(z. B. Finanzdienstleistungen, Körperschaftsteuer, Verbraucherschutz, Umweltschutz

usw.).

Schutz personenbezogener Daten

Die zuständige Person ist verpflichtet, Aufzeichnungen über die eingegangenen Meldungen in

elektronischer Form zu führen und Meldungen, die über das interne Meldesystem eingereicht

wurden, sowie damit zusammenhängende Unterlagen für einen Zeitraum von 5 Jahren ab

dem Eingang der Meldung aufzubewahren.

Zugriff auf die Aufzeichnungen, die meldungsbezogenen Dokumente sowie auf die

gespeicherten Meldungen hat ausschließlich die zuständige Person.

Externer Meldekanal

Meldungen können auch über das externe Meldesystem des Justizministeriums eingereicht

werden.

Weitere Informationen einschließlich des Meldeformulars finden Sie unter:

https://oznamovatel.justice.cz

Ausschluss

Der verpflichtete Rechtsträger schließt die Entgegennahme von Meldungen von Personen aus, die für

den verpflichteten Rechtsträger keine Arbeit oder sonstige vergleichbare Tätigkeit gemäß § 2 Abs. 3

Buchst. a), b), h) oder i) des Gesetzes zum Schutz von Hinweisgebern ausüben

Oznamovací systém dle Směrnice Evropského parlamentu a Rady EU 2019/1937 o ochraně osob. Jméno ani kontakt není vyžadován. Pokud kontakt uvedete, budete informováni o přijetí oznámení a jeho výsledku.